Geänderte Öffnungszeiten in der Gewerbeabteilung der Stadtverwaltung Holzminden
Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Gewerbeabteilung (Gewerbeangelegenheiten, Waffen, Wahlen, Namensänderungen und Bußgeldstelle), Verwaltungsgebäude II, Neue Str. 15, 37603 Holzminden werden ab 08.05.2013 eingeschränkt. Die Gewerbeabt. ist ab sofort mittwochs für Besucher geschlossen.
Dieser Tag ist zur Antragsbearbeitung erforderlich. Die Sachbearbeiter/-innen sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Die Stadt Holzminden bittet um Verständnis.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Einwohnerdaten
Das Niedersächsische Meldegesetz (NMG) sieht vor, dass die Meldebehörde an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen in der Bundesrepublik Deutschland, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und in besonderen Fällen an Träger von Wahlvorschlägen, Träger für Abstimmungen, Träger für Volks- und Bürgerbegehren, Träger für Volksinitiativen, Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk sowie Adressbuchverlage bestimmte Daten der gemeldeten Einwohner bzw. Einwohnerinnen übermitteln darf. Der Empfänger darf diese Daten nur für den Zweck verwenden, für den er sie erhalten hat.
Das Niedersächsische Meldegesetz räumt gleichzeitig allen gemeldeten Einwohnern und Einwohnerinnen die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Dabei handelt es sich um die Datenübermittlung an:
1. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört;
2. Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen;
3. Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren sowie Volksinitiativen;
4. Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen;
5. Adressbuchverlage;
6. Datenübermittlung in Form von einfachen Melderegisterauskünften mittels automatisiertem Abruf über das Internet.
Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Holzminden, die ihr Widerspruchsrecht ausüben möchten, können dieses der Meldebehörde der Stadtverwaltung Holzminden, Neue Straße 12, 37603 Holzminden schriftlich mitteilen oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro, Rathaus, Neue Str. 12, Zimmer 008 (Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) gegenüber der Meldebehörde erklären. Bereits im Melderegister der Stadt Holzminden eingetragene Übermittlungssperren müssen nicht erneut beantragt werden; die Eintragung erfolgt unbefristet.
Holzminden, 25. März 2013
Stadt Holzminden
Der Bürgermeister
Jürgen Daul
Allgemeinverfügung:
Sonntagsöffnungen zum Kükenfest, Flohmarkt, Kürbisfest & Tag der Vereine und Allerheiligenwochenende 2013
Antragsteller: Werbekreis Holzminden e.V., Postfach 1129, 37591 Holzminden
Aufgrund des § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) werden folgende Sonntagsöffnungen erlaubt:
17.03.2013, 13:00 – 18:00 Uhr, Stadtgebiet Holzminden
16.06.2013, 13:00 – 18:00 Uhr, Stadtgebiet Holzminden
06.10.2013, 13:00 – 18:00 Uhr, Stadtgebiet Holzminden
03.11.2013, 13:00 – 18:00 Uhr, Stadtgebiet Holzminden
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung ordne ich für die Veranstaltung lfd. Nr. 1 am 17.03.2013 an.
Begründung:
Aufgrund des § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 8. März 2007 (Nds. GVBl. S. 111), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2011 (Nds. GVBl. S. 348) soll die Behörde auf Antrag zulassen, dass die Geschäfte unabhängig von § 4 NLöffVZG geöffnet werden dürfen. Die Öffnung darf maximal an vier Sonn- und Feiertagen und höchstens für die Dauer von fünf Stunden zugelassen werden. Die Veranstaltungen am 17.03.2013 (Kükenfest), 16.06.2013 (Flohmarkt), 06.10.2013 (Kürbisfest & Tag der Vereine) und 03.11.2013 (Allerheiligen) erfüllen diese Voraussetzungen.
Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungs-gerichtsordnung (VwGO). Unter Berücksichtigung des kurzen Zeitraumes bis zur beabsichtigten Sonntagsöffnung würde im Falle einer Klage nicht mehr mit einer abschließenden Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen sein. Das Interesse des Antragstellers und der Kunden an der Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung überwiegt hier deutlich gegenüber dem Interesse eines möglichen Klägers an der vorläufigen Nichtvollziehbarkeit. Daher liegt die Anordnung der sofortigen Vollziehung im überwiegenden Interesse des Antragstellers.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Hinweis:
Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ganz oder teilweise wiederherstellen.
Der Bürgermeister
Jürgen Daul
Einführung des freiwilligen Wehrdienstes Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial durch das Bundesamt für Wehrverwaltung
Durch das am 01.07.2011 in Kraft getretene Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt worden, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nunmehr verpflichten, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten.
Die Meldebehörden haben gemäß § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) jährlich Familienname, Vorname(n) und die gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften zugesandt.
Nach § 58 Abs 1 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRGG) widersprochen haben.
Wer im Jahr 2014 volljährig wird (Geburtsjahrgang 1996) und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weiter geleitet werden, kann dieser Datenübermittlung bis zum 28.02.2013 widersprechen
Angesprochene Frauen und Männer, die Ihren Wohnsitz in der Stadt Holzminden haben und die ihr Widerspruchsrecht ausüben möchten, können dieses der Meldebehörde der Stadtverwaltung Holzminden, Neue Straße 12, 37603 Holzminden schriftlich mitteilen oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro, Rathaus, Neue Str. 12, Zimmer 008 (Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) gegenüber der Meldebehörde erklären.
Neues Hundegesetz
Neues Hundegesetz in Niedersachsen. Gültig ab 1. Juli 2011
Am 1. Juli 2011 sind in Niedersachsen weite Teile des neuen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten. Anders als im bisherigen Gesetz gelten die Regelungen nicht nur für auffällig gewordene oder als gefährlich eingestufte Hunde.
Das neue Gesetz gilt für alle Hunde, deren Halterinnen und Halter in Niedersachsen wohnen oder sich länger als zwei Monate hier aufhalten. Ist eine Firma Halterin, ist der Betriebssitz maßgeblich, an dem das Tier gehalten wird.
Daneben gilt das Gesetz auch für alle Hunde, die in Niedersachsen geführt werden, also beispielsweise für einen Hund, der in Höxter-Stahle gehalten und in Holzminden ausgeführt wird.
Jeder hier gehaltene Hund, der älter als sechs Monate ist, muss durch einen elektronischen Chip gekennzeichnet werden. Das Setzen des Chips wird durch Tierärzte vorgenommen. Die Kosten für die Kennzeichnung betragen ca. 50 Euro.
Für diese Hunde ist außerdem zur Abdeckung möglicher Schäden eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen. Eine Hundehaftpflichtversicherung kostet zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr.
Der vielfach als Hundeführerschein bezeichnete Sachkundenachweis für alle Hunde ist erst zum 1. Juli 2013 erforderlich. Hierzu müssen dann eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung bestanden werden.
Eine gute Nachricht für alle langjährigen Hundehalter: Wer nachweisen kann, zwischen dem 1. Juli 2003 und dem 30. Juni 2013 mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten zu haben, ist von der Sachkundeprüfung befreit.
Ebenfalls zum 1. Juli 2013 wird das sogenannte Zentrale Register – quasi eine zentrale Meldestelle für alle Hunde in Niedersachsen – eingerichtet.
Dann müssen alle Hundehalterinnen und –halter ihre Daten und die Daten ihrer Hunde einschließlich Beginn und Ende der Hundehaltung mitteilen.
Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, sowie deren Halter gelten die bisherigen Vorschriften auch weiterhin. Einzelne Anforderungen an den Hund und die Hundehalterinnen und –halter sind verschärft worden.
Weitere Einzelheiten sowie die Antworten auf die wichtigsten Fragen können zur Zeit auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung www.ml.niedersachsen.de nachgelesen werden.
Bürgerbüro der Stadt Holzminden bietet ab sofort auch die Zahlung der Gebühren mit EC-Karte im Lastschriftverfahren an
Das Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Holzminden erweitert ab sofort seine Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Gebühren, die für die Dienstleistungen des Bürgerbüros zu entrichten sind, können ab sofort auch bequem bargeldlos per EC-Karte mit Eingabe der PIN-Nummer im Lastschriftverfahren gezahlt werden. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen sind jetzt eingerichtet worden. Die Zahlungsmöglichkeit per EC-Karte ist für sämtliche Dienstleistungen des Bürgerbüros, wie z.B. die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen sowie für Führungszeugnisse oder Anwohnerparkausweise gegeben. Einen Mindestbetrag gibt es nicht. Für weitere Fragen steht das Bürgerbüro während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr oder telefonisch unter 05531/959-0 gern zur Verfügung.

Die Wirtschaftskraft der Stadt Holzminden hängt sehr stark davon ab, wie gerne Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der Stadt bzw. der Region leben. Mit Hilfe dieses Fragebogens soll erreicht werden, dass das städtische Angebot noch besser auf Ihre Lebens- und Wohnvorstellungen ausgerichtet wird.
Keine Lohnsteuerkarte 2011 mehr in Papierform
Keine Eintragungen in Lohnsteuerkarten mehr in den Meldebehörden ab 2011!
Für das Jahr 2011 werden erstmalig von den Meldebehörden keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr ausgestellt. DieLohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.
Wichtigste Änderung für Sie als Bürger:
Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig!!!
D.h. Sie kommen zukünftig nicht mehr zur Stadt Holzminden, sondern wenden sich an das für Sie zuständige Finanzamt (grundsätzlich Finanzamt Holzminden, Ernst-August-Str. 30, 37603 Holzminden, Tel. 05531 122-0). Die Gemeinden (Meldebehörden) haben letztmalig für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten ausgestellt. Das bisherige Lohnsteuerverfahren wird ab 2011 durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Verfahren "ElsterLohnII") abgelöst.
Wenn Sie für 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Finanzamt.
Links
Geänderte Öffnungszeiten in der Wohngeldstelle
Die Öffnungs- und Sprechzeiten der gemeinsamen Wohngeldstelle der Stadt und des Landkreises Holzminden, die sich im Rathaus der Stadt Holzminden, Neue Str. 12, 37603 Holzminden befindet, werden ab 19.07.2010 eingeschränkt. Die Wohngeldstelle ist ab 19.07.2010 mittwochs und freitags geschlossen. Diese Tage sind zur Antragsbearbeitung erforderlich. Die Mitarbeiterinnen sind montags, dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar, um Anträge entgegen zu nehmen sowie Fragen zu beantworten und die Bürger und Bürgerinnen zu informieren. Stadt und Landkreis Holzminden bitten um Verständnis.
Google Streetview
In weiten Teilen Deutschlands werden zur Zeit Straßenansichten für den Internetdienst „Google Streetview“ mit Kamerafahrzeugen aufgenommen.
Anschließend will „Google Streetview“ die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen.
Dabei ist „Google Streetview“ für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht. Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigen, indem Bilder unkenntlich gemacht werden.
Weitere Informationen und auch Widerspruchsformulare erhalten Sie über das Verbraucherschutzministerium. Hierzu klicken Sie bitte hier.
Neuer Personalausweis: Informations- und Serviceportal im Internet

Seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen können sich unter
www.personalausweisportal.de
umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter können über diese Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.
(Herausgeber: Bundesministerium des Innern)


